AGB

Widerrufsbelehrung
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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Vertragsschluss

1.1 Bestellungen des Kunden bei Elektro Bogisch GmbH & Co.KG., stellen lediglich ein Angebot an Elektro Bogisch GmbH & Co.KG zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Bestellbestätigung ist keine Annahme des Vertrages durch Elektro Bogisch GmbH & Co.KG.

1.2 Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.

1.3 Die Annahme erfolgt durch Elektro Bogisch GmbH & Co.KG mit gesonderter Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware.

2. Lieferung

2.1 Elektro Bogisch GmbH & Co.KG liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.

3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt. und zzgl. Verpackung und Versandkosten.

3.2 Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.

3.3. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Elektro Bogisch GmbH & Co.KG (nachfolgend:Vorbehaltsware).

3.4Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:

Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Elektro Bogisch GmbH & Co.KG bis zur Erfüllung sämtlicher Elektro Bogisch GmbH & Co.KG gegen denKunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.

Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an Elektro Bogisch GmbH & Co.KG erfolgt und dass das Eigentum\
auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.

Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch\
das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.

Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von Elektro Bogisch GmbH & Co.KG, die Vorbehaltsware nicht verpfändenoder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von Elektro Bogisch GmbH & Co.KG. Bei Pfändungen,Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde Elektro Bogisch GmbH & Co.KG unverzüglich zu benachrichtigen.

Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an Elektro Bogisch GmbH & Co.KG ab, die dieseAbtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, istder Unternehmerkunde berechtigt, die Elektro Bogisch GmbH & Co.KG abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er istjedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen.

Auf Verlangen von Elektro Bogisch GmbH & Co.KG hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffendenAbnehmer bekannt zu machen und Elektro Bogisch GmbH die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Elektro Bogisch GmbH & Co.KG wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl von Elektro Bogisch GmbH & Co.KG freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

4. Gewährleistung

4.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.

4.2 Ist der Kunde Unternehmer entscheidet Elektro Bogisch GmbH & Co.KG über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich §377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten desEinbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.

4.3 Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.

5. Haftung
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit Elektro Bogisch GmbH & Co.KG nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

ALLGEMEINE REPARATUR- UND MONTAGEBEDINGUNGEN

Es gelten die Regelungen unter 3. dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarunggetroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.

1. Auftragsumfang

1.1 Die geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Vom Kunden im Laufe des Baufortschrittes geäußerte Sonderwünsche bzw. Änderungswünsche müssen in Schriftform erfolgen und werden gesondert berechnet.

2. Kosten

2.1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen.

2.2 Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.

2.3. Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich
abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur Montagen nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur / Montage nicht verwertet werden können.

2.4. Ergibt sich während der Reparatur / Montage, dass die zu erwartenden Kosten der Tätigkeiten die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Arbeiten feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Auftrages umfasst waren.

2.5. Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Montage / Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.

2.6. Bei der Berechnung der Arbeiten sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen
sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird
die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.

3. Beendigung

Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, zu bezahlen.

4. Zahlungen

4.1 Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Elektro Bogisch GmbH & Co.KG kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung und im Verlaufe der Arbeiten Abschlagszahlungen verlangen.

4.2 Kommt der Kunde mit der Zahlung einer angeforderten Abschlagszahlung in Verzug ist Elektro Bogisch GmbH & Co.KG berechtigt die weiteren Leistungen einzustellen. Diese werden erst nach Ausgleich der Abschlagszahlungen wieder aufgenommen.

5. Mitwirkungspflichten

5.1 Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen.

5.2 Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine
Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen
vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.

5.3 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist Elektro Bogisch GmbH & Co.KG berechtigt, aber nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine Kosten die Handlungen vorzunehmen.

5.4 Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.

6. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage

6.1 Die Angaben von Elektro Bogisch GmbH & Co.KG über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich.

6.2 In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen angemessen.

7. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden

7.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

7.2 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit
Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zumachen.

8. erweitertes Pfandrecht
Elektro Bogisch GmbH & Co.KG steht wegen seiner Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

9. Gewährleistung
Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage Elektro Bogisch GmbH & Co.KG unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von Elektro Bogisch GmbH & Co.KG Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von Elektro Bogisch GmbH & Co.KG für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Die Schlussbestimmungen gelten für beide Vertragsarten.

1 Gerichtsstand

Bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist, ausschließlich das für den Sitz der Elektro Bogisch GmbH & Co.KG zuständige Gericht. Das gilt auch bei Verträgen mit Kunden, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben.

2. Änderungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform, andernfalls sind sie nichtig. Dies gilt auch für Änderungen dieser Klausel.

3. Recht

Es gilt deutsches Recht.